Wenn Sie auf Binnengewässern (Flüssen und Kanälen)
Motorboot fahren möchten wird von den Behörden eine
Fahrerlaubnis verlangt!
Das heißt, sich mit den Vorschriften zum Befahren der
Binnenschifffahrtsstraßen vertraut zu machen. Um die Prüfung
zu bestehen bieten wir eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung, in der wir auch über den
Prüfungsinhalte hinaus, Erfahrungen vermitteln.
Der Sportbootführerschein Binnen (Motor) ist ein international
gültiges Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschinen.
In Deutschland ist der SbF Binnen (Motor) ab einer Motorleistung von 11,03 KW (15 PS) Antriebsleistung (gemessen an der Propellerwelle) auf Binnenschifffahrtsstraßen – mit Ausnahme auf dem Rhein – vorgeschrieben.
Auf dem Rhein gilt weiterhin die Beschränkung der Antriebsleistung von 3,68 KW (5 PS).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und Erteilung einer Fahrerlaubnis sind:
Ein Mindestalter von 16 Jahre
bzw. 15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung.
Zum Befahren des Rheins benötigen Sie bereits ab 5 PS den amtlichen Sportbootführerschein Binnen. Zum Befahren des Bodensees erhalten Sie gegen Vorlage des SBF-Binnen bei den Landratsämtern eine zeitlich begrenzte Erlaubnis. Zum dauerhaften Befahren benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent.
Mindestalter 16 Jahre