Die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erfordert wegen der vollkommen unterschiedlichen Betriebs- und Sprechfunkverfahren im See- und Binnenschifffahrtsfunk eine zusätzliche Qualifikation.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, erlaubt aber nicht die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS im Bereich des Seefunks.

Mindestalter 15 Jahre