Das UKW-Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

berechtigt zur Bedienung von UKW-Seefunkstellen und

Funkeinrichtungen des GMDSS. Es ist zeitlich und international

unbefristet gültig. Der Schiffsführer muss ab 2008 über ein

Funkzeugnis für das an Bord installierte und angeschlossene

Funkgerät verfügen, auch wenn dieses nicht benutzt wird.

Das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist ein weltweites Seenot- und Sicherheitssystem. 

Es bietet erhöhte Sicherheit auf See durch Nutzung von terrestrischem Seefunk und Satellitenfunk.

Durch Verwendung des digitalen Selektivrufs (DSC) ist eine automatische Alarmierung mit Übermittlung der Notposition und Kennung der Seefunkstelle im Seenotfall schnell und ohne Sprachschwierigkeiten gewährleistet. Bevor eine entsprechende DSC-Seefunkanlage an Bord in Betrieb genommen werden darf, schreiben die Radio Regulations eine Frequenzzuteilung sowie bei Bedienung der Anlage ein entsprechendes, der Funkanlage angemessenes Funkzeugnis vor. 

Das Funkbetriebszeugnis berechtigt im Seefunk zum Bedienen aller UKW-DSC-Funkanlagen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen weltweit und ist Pflicht für alle Sportbootskipper, welche eine Yacht mit Funkanlage führen. Die praktische Prüfung erfolgt in englischer Sprache (Standardvokabular). 

Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Mindestalter 15 Jahre